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Verbandsklagerecht - News vom Landestierschutzverband NRW


Landtagswahl NRW: Tierschutz-Verbandsklage muss erhalten bleiben Anlässlich der Landtagswahl haben die in NRW im Landesbüro organisierten anerkannten Tierschutzverbände (1) die Parteien befragt, wie sich diese zur Tierschutz-Verbandsklage positionieren. Während sich SPD, Grüne und Piraten eindeutig für den Erhalt und die Weiterentwicklung der wichtigen Mitwirkungs- und Klagerechte im Tierschutz aussprechen, kommt von CDU und FDP eine klare Ablehnung.

Im Juni 2013 hat die rot-grüne Landesregierung durch die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen eine bundesweite Vorbildfunktion in Sachen Tierschutzgesetzgebung übernommen. Doch das für einen Rechtsstaat unentbehrliche Klagerecht steht je nach Ausgang der NRW-Landtagswahl auf der Kippe. Um den Wählern eine Orientierung zu geben, welche Parteien sich tatsächlich für den Tierschutz einsetzen, haben die Verbände den Parteien fünf Fragen zum Verbandsklagerecht gestellt.

Grüne, SPD und Piraten, die das Klagerecht eingeführt haben, sehen in der Verbandsklage einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz und wollen in der nächsten Legislatur den Erhalt von Mitwirkungs- und Klagerecht im Tierschutz fortsetzen. Sie sind zudem bereit, die Mitwirkung der anerkannten Tierschutzvereine strukturell zu unterstützen und wollen sich für ein Verbandsklagerecht auf Bundesebene einsetzen.

CDU und FDP sprechen sich gegen das Klagerecht im Tierschutz aus und wollen es nach der Wahl in NRW abschaffen. Für eine Einführung auf Bundesebene sehen Christsoziale und Freie Demokraten keine Notwendigkeit. Ende Januar hatte die CDU sogar einen Antrag zur Aufhebung des Verbandsklagerechtes eingebracht, der jedoch mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten abgelehnt wurde.

"Für den Tierschutz ist bei diesen Landtagwahlen die Tierschutz-Verbandsklage die Gretchenfrage. Eine Partei, die sich gegen dieses Klagerecht stellt, blockiert Fortschritte im Tierschutzrecht und ist damit für Tierfreunde nicht wählbar", kritisiert Dr. Ralf Unna, Vizepräsident vom Landestierschutzverband NRW.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, denn der Tierschutz steht im Grundgesetz in Artikel 20a gleichberechtigt neben dem Naturschutz. Tiere gelten seitdem als besonders schützenswert. Ohne die Tierschutz-Verbandsklage besteht eine rechtliche Schieflage. Denn Tiernutzer, wie beispielsweise Tiermäster oder Tierexperimentatoren, können durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen. Auf der anderen Seite kann niemand klagen, wenn die Behörden Tierschutzvorschriften nicht in vollem Umfang durchsetzen. Die Tierschutz-Verbandsklage kann diese Schieflage ausgleichen. Das Klagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.

Acht Bundesländer haben inzwischen die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz. Saarland und Schleswig-Holstein.

In Nordrhein-Westfalen haben sieben der insgesamt neun zugelassenen Vereine ein gemeinsames "Landesbüro Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzverbände in NRW" eingerichtet.

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