top of page

Gefahr für Hunde: Plätzchen mit Birkenzucker

Xylit ist eine bliebte Alternative zu Zucker, die in der Weihnachtszeit gerne auch zum Backen von Plätzchen genutzt wird. Wenn Hunde diese Leckerein fressen, kann das ihr Todesurteil sein!!!

Für uns Menschen ist Birkenzucker (Xylit) nicht giftig und dient als Ersatz für Zucker. Katzen sind nicht betroffen. Bei Hunden jedoch können bereits geringen Dosierungen zum Tode führen. Dies betrifft alle Lebensmitteln, die mit Xylit gebacken oder hergestellt wurden.

Zwar warnen Vereine, Hundeschulen und Futtershops ausdrücklich vor Xylit aber dennoch passieren immer wieder Unfälle. Die Aufnahme führt im schlimmsten Falle zum Tode durch Hypoglomie. Darunter versteht man den den Abfall des Blutzuckerspiegels bzw. Unterzuckerung. Schon 3 Gramm Xylitol je Kilogramm Körpergewicht sind lebensgefährlich. Die häufigsten Symptome einer Xylit-Vergiftung sind lethargisches Verhalten, Erbrechen, plötzliche Schwächeanfälle und Zusammenbruch durch Kreislaufkollaps. Ausschlaggebend ist das Körpergewicht.

Sobald man der Meinung ist, dass ein Hund Xylit gefressen oder aufgenommen hat, sollte man sofort zum Tierarzt oder in die Tierklinik fahren, damit der Hund vom Tierarzt behandelt werden kann. Erste Symptome zeigen sich bereits nach wenigen Minuten, daher kommt es auf jede Minute an. Ähnlich wie bei einer Magendrehung ist noch nichts verloren, wenn man nur rasch handelt.

Was kann ich tun, wenn mein Hund Birkenzucker gefressen hat?

Sofort zum Tierarzt oder in die Tierklinik fahren. Vorher anrufen und telefonisch Bescheid geben. Der Tierarzt wird dann medikamentös das Erbrechen einleiten oder eine Infusionstherapie durchführen. Um der Unterzuckerung auf dem Weg zum Tierarzt vorzubeugen, kann man nach Absprache mit dem Arzt gezuckertes Wasser und Traubenzucker verabreichen.

Quelle: https://www.birkenzucker-info.de/birkenzucker-bei-hunden/

  • Stevia

 
 
 

Comments


 

Der Tierschutzverein Neuss e.V. ist zugelassen im europäischen Traces-System

 

Das heißt, wir haben die Erlaubnis nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes  Hunde und Katzen aus Spanien, Italien, Polen, Rumänien und Griechenland einzuführen und zu vermitteln. Damit ist sicher gestellt, dass wir unseren Schützlingen mit unseren versicherten und registrierten Pflegestellen einen optimalen Start in ein neues Leben bieten können.

 

Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen die Tierschutzvereine ehrenamtliche Mitarbeiter haben, die einen

entsprechenden Lehrgang besucht und abschließend eine Prüfung bestanden haben. Sie dürfen danach Pflegestellen betreuen, Vermittlungen durchführen oder Leute anlernen, die für den Verein Vorkontrollen machen
und Interessenten  zum Thema „richtiger Umgang mit dem Tier“ beraten.

 

© Tierschutzverein Neuss e.V.​

Vermittlung von Tieren nur über E-Mail  an den Ansprechpartner auf dem Steckbrief

E-Mail: info@tsv-neuss.de

Telefon: nur in Notfällen (z. B. Tierfund)

+49 1575 5802857

BankverbindungVolksbank Erft e.G.

IBAN: DE04 3706 9252 7042 9280 16
BIC :  GENODED1ERE                  

Erstellt mit Wix.com

bottom of page