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Nemo hat Glück im Unglück


Das Kaninachen Nemo bitte um eure Hilfe. Unser kleiner Pechvogel ist ca. 6 Monate alt und musste bisher schon einiges mitmachen.

Nemo wurde vom vorherigen Besitzer aussortiert, da er weder zur Zucht noch für Kaninchenaustellungen geeignet ist. Er sollte entsorgt werden. In der Pflegestelle wurde er von zwei Meerschweinchen ins Gesicht gebissen. Dort hat sich dann, trotz direkter Behandlung, ein Abszess gebildet, der operiert werden musste. Nach 3 Wochen war die Behandlung erfolgreich abgeschlossen und Nemo sollte endlich wieder aus der Quarantäne ausziehen.

Plötzlich bildete sich dann aber auch noch ein Abszess am Bauch, woher dieser kam ist unklar. Die Behandlung hier mit Spülungen brachte keinen Erfolg, der Abszess wanderte sogar bis ins Sprunggelenk. Also musste der arme Kerl wieder unters Messer. Bei den Deutschen Riesen immer ein Risiko, da diese die Narkosen oft sehr schlecht vertragen. Die Wunde wurde getackert, Nemo musste sich ein paar Tage mit dem Body anfreunden Nun darf aber Luft an die Wunde.

Nemos Heilung wird noch ein bisschen dauern, aber wir sind guter Dinge, dass der kleine Mann nach diesem schlechten Start ins Leben endlich Glück haben darf.

Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass die ganze Behandlung von Nemo unseren Geldbeutel ziemlich in Anspruch genommen hat ... es sind mittlerweile Ca 800 Euro Tierarztkosten zu stemmen...

Deshalb bitten wir euch um Hilfe, jeder noch so kleine Beitrag hilft Nemo!!

Paypal: info@tsv-neuss.de

oder auf unser Konto bei der Commerzbank mit der IBAN DE25300400000787778000

Vielen DANK!

 
 
 

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Der Tierschutzverein Neuss e.V. ist zugelassen im europäischen Traces-System

 

Das heißt, wir haben die Erlaubnis nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes  Hunde und Katzen aus Spanien, Italien, Polen, Rumänien und Griechenland einzuführen und zu vermitteln. Damit ist sicher gestellt, dass wir unseren Schützlingen mit unseren versicherten und registrierten Pflegestellen einen optimalen Start in ein neues Leben bieten können.

 

Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen die Tierschutzvereine ehrenamtliche Mitarbeiter haben, die einen

entsprechenden Lehrgang besucht und abschließend eine Prüfung bestanden haben. Sie dürfen danach Pflegestellen betreuen, Vermittlungen durchführen oder Leute anlernen, die für den Verein Vorkontrollen machen
und Interessenten  zum Thema „richtiger Umgang mit dem Tier“ beraten.

 

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