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Kommt Kastrationspflicht im Kreis Neuss?




Laut einer Pressemitteilung der Zentrums Partei in Dormagen wurde der Antrag für eine Kastrationspflicht im Hauptausschuss des Rhein-Kreis-Neuss einstimmig angenommen und soll im März umgesetzt werden. „Viel zu lange wurden die hiesigen Tierschutzvereine mit diesem Thema allein gelassen", so Bianca Lins von der Zentrums-Fraktion. Der Erlass dieser Verordnung werde zum Ziel haben, dass es im Kreis Neuss in Zukunft weniger freilebende Katzenstreuner-Kolonien geben wird.


"Schon lange hat uns dieses Thema beschäftigt und wir hoffen, dass damit das Elend der Katzen um ein Vielfaches minimiert wird“, so Lins. Aus fachlicher Sicht erscheine der Erlass einer Katzenschutzverordnung sinnvoll, so Kreis-Dezernent Gregor Küpper.

Sie habe zum Ziel, künftig zu verhindern, dass Freigängerkatzen ohne Kastration dazu beitragen, dass die Anzahl an unkastrierten herrenlosen Katzen zunimmt und sich verwilderte Hauskatzen weiter vermehren mit all dem damit verbundenem Tierleid.


Es gibt im gesamten Kreis inkl. der Stadt Dormagen immer wieder Hinweise auf sogenannte „Hot Spots". Viele Tierschutzvereine kämpfen seit Jahren durch Einfangen, Kastrieren, Kennzeichnen, und Behandeln erkrankter, herrenloser Katzen gegen das Problem. Nach §13b Tierschutzgesetz in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung bestehe nun die Möglichkeit, eine kreisweite Verordnung aus Tierschutzgründen zu erlassen, so Küpper.


Bestehen bleibt die Problematik der bislang herrenlos gewordenen Hauskatzen, die eingefangen, kastriert und über Futterstellen weiterhin betreut werden müssen. Es wäre wünschenswert, wenn die zukünftigen Kastrationen mit Kennzeichnung nach Absprache mit den Tierschutzorganisationen in Abhängigkeit des Einzelfalls finanziell bezuschusst werden könnten, so Natascha Held von der Zentrums-Fraktion „Wir dürfen die Tierheime und alle die im Tierschutz engagiert sind, nicht weiterhin mit diesem Problem allein lassen. Wir sehen dieses Gesetzt als einen Meilenstein zum Wohl der Tiere.“

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Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen die Tierschutzvereine ehrenamtliche Mitarbeiter haben, die einen

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