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Heute nicht vergessen: Demo für den Erhalt des Verbandsklagerechts


Liebe Tierfreunde,

uns erreichte folgende Info des Landestierschutzverbandes NRW e. V., dem wir auch angehören, bitte teilt diese Nachricht und erscheint zahlreich:

Das Verbandsklagerecht ist in Gefahr. Die CDU hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem sie das Tierschutz-Verbandsklage-Gesetz wieder abschaffen will.

Der Gesetzesentwurf der CDU wird am 8.3. im Landwirtschaftsausschuss besprochen. Diese Gelegenheit wollen wir nutzen, um den Ausschussmitgliedern und der Presse zu zeigen, wie wichtig die Tierschutzverbandsklage ist und das sie auf keinen Fall abgeschafft werden darf. Denn zur Durchsetzung des geltenden Tierschutzrechts ist das Verbandsklagerecht zwingend erforderlich, denn nur damit kann das rechtliche Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tierschützern aufgehoben werden. Am besten ist es natürlich wenn viele Menschen zur Kundgebung erscheinen. Deshalb kommt zahlreich am 8.3., 14:30 Uhr zum Haupteingang des Landtags in Düsseldorf (Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf). Wir bringen Schilder und Transparente mit.

Zum Hintergrund: In NRW gibt es neun anerkannte Tierschutzverbände, die für das Tierschutz-Verbandsklagerecht anerkannt sind. Damit können sie quasi als Anwält*innen vor Gericht die Rechte der Tiere einklagen. Hauptsächlich hat ARIWA es bisher genutzt, um gegen die Kastenstandhaltung von Zuchtsauen vorzugehen. Mehr zur Tierschutz-Verbandsklage: https://www.umwelt.nrw.de/laendliche-raeume-landwirtschaft-tierhaltung/tierhaltung-und-tierschutz/verbandsklagerecht-der-tierschutzvereine/

Lieben Gruß

Ingo

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Der Tierschutzverein Neuss e.V. ist zugelassen im europäischen Traces-System

 

Das heißt, wir haben die Erlaubnis nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes  Hunde und Katzen aus Spanien, Italien, Polen, Rumänien und Griechenland einzuführen und zu vermitteln. Damit ist sicher gestellt, dass wir unseren Schützlingen mit unseren versicherten und registrierten Pflegestellen einen optimalen Start in ein neues Leben bieten können.

 

Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen die Tierschutzvereine ehrenamtliche Mitarbeiter haben, die einen

entsprechenden Lehrgang besucht und abschließend eine Prüfung bestanden haben. Sie dürfen danach Pflegestellen betreuen, Vermittlungen durchführen oder Leute anlernen, die für den Verein Vorkontrollen machen
und Interessenten  zum Thema „richtiger Umgang mit dem Tier“ beraten.

 

© Tierschutzverein Neuss e.V.​

Vermittlung von Tieren nur über E-Mail  an den Ansprechpartner auf dem Steckbrief

E-Mail: info@tsv-neuss.de

Telefon: nur in Notfällen (z. B. Tierfund)

+49 1575 5802857

BankverbindungVolksbank Erft e.G.

IBAN: DE04 3706 9252 7042 9280 16
BIC :  GENODED1ERE                  

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