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Sonnenhitze: Autos werden zur Todesfalle


Wie in jedem Jahr, wenn die Sonne wieder intensiv scheint, müssen wir daran erinnert werden, dass Autos für Tiere schnell zu einer tödlichen Falle werden. Leider gibt es immer wieder Hundehalter, die bei großer Hitze ihre Tiere bedenkenlos in praller Sonne im Auto zurücklassen. Und das oft mit schweren Folgen.

Nur noch schnell eine Besorgung machen und dann einen Bekannten getroffen und sich vor dem Supermarkt verquatscht. Der Hund sitzt derweil im Auto und leidet. Temperaturen von mehr als 50 °C im Pkw sorgen dafür, dass Hunde im Auto einen Hitzschlag erleiden und im schlimmsten Fall kollabiert ihr Kreislauf.

Bei sommerlichen Temperaturen von über 30 °C heizt sich ein geschlossener Pkw bereits nach einer halben Stunde auf über 50 °C auf. Aufgrund der Unterschiede bei der Temperaturregulation verkraften Hunde höhere Temperaturen schlechter als ihre Herrchen. Menschen können ihre Körpertemperatur über Schweißdrüsen regulieren, die über den ganzen Körper verteilt sind. Hunde sind aus anatomischen Gründen nicht in der Lage. Sie besitzen Schweißdrüsen nur im Bereich der Pfoten. Sobald es den Vierbeinern warm wird, beginnen sie zu hecheln. Doch diese Form der Regulation kommt früher oder später an ihre Grenzen.

Kann man den Hund im Hochsommer nicht zu Hause lassen, sollte man dafür sorgen, dass es bereits während der Fahrt im Auto nicht zu heiß wird: Das heißt, während der Fahrt die Klimaanlage einschalten oder bei geöffnetem Fenster fahren. Befindet sich der Hund in einer Transportbox, dann darauf achten, dass der Luftaustausch nicht behindert wird.

Beim Parken dafür sorgen, dass das Fahrzeug im Schatten steht. Muss der Hund im Auto warten, dann die Fenster öffnen, so dass ein Luftaustausch stattfindet. Im Idealfall sollte der Hund angebunden im Schatten warten und etwas zu trinken bekommen.

Was tun, wenn man in einem fremden Auto einen Hund bemerkt, der bei geschlossenem Fenster in der Hitze warten muss?

Wirkt das Tier bereits angeschlagen – aber dennoch halbwegs fit –Feuerwehr oder Polizei zur Hilfe rufen.

Ist erkennbar, dass dem Hund Schaden droht, wenn nicht schnell etwas passiert, sollte man beherzt die Scheibe einschlagen, die Türe öffnen und den Hund befreien. Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch als auch das Strafgesetzbuch decken Handlungen, die einer Gefahrenabwehr dienen.

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