Krank und abgemagert kämpfen viele freilebende Katzen täglich ums Überleben – auch im Kreis Neuss. Für die Tierhelfer des TSV ist daher die konsequente Verbesserung des Katzenschutzes ein wesentlicher Schwerpunkt ihrer Arbeit.
Freitag Abend, schnell werden noch ein paar Katzenfallen ins Auto gepackt. Cornelia und Markus Schmitz bringen diese zu einer Fangstelle an einem nahe gelegenen Bauernhof. Dort wurden freilaufende Katzen mit Kitten gesichtet. Die Tierschützer wollen sie einfangen, um sie vom Tierarzt untersuchen und kastrieren zu lassen. Die Wildkatzen werden später wieder in ihren Revieren freigelassen und der Katzennachwuchs groß gezogen und möglichst an Tierhalter vermittelt.
Das Einfangen der Wildkatzen ist nicht einfach. „Oft dauert es mehrere Wochen bis die Tiere in unsere Fallen gehen, in die wir sie mit Hilfe von Katzenfutter locken“, berichtet Cornelia Schmitz. Viele der Straßentiere leiden unter Krankheiten, Parasiten sowie Mangel- oder Unterernährung. Eine nachhaltige und tierschutzgerechte Methode, um das Leid zu minimieren, ist die Kastration. Die Tiere werden zudem gekennzeichnet und registriert.
Die zum Teil große Anzahl freilebender Katzen stellt die Kommunen und Gemeinden vor große Probleme. Unkastrierte Katzen können sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen - bei vier bis sechs Jungen pro Wurf steigt ihre Zahl schnell sprunghaft an. Das Schicksal dieser Tiere ist ungewiss, nicht selten können sie mangels Futter und Pflege nicht überleben.
Unkastrierte Freigänger aus Privathaushalten
Im vergangenen Jahr haben die TSV-Tierschützer 40 Wildkatzen geholfen, in diesem Jahr bereits 15 Tieren. Die Wildkatzen halten sich oft in der Nähe von größeren Geländen auf, rund um Bauernhöfen, in Gewerbegebieten oder Krankenhäusern. Bundesweit gibt es rund zwei Millionen Straßenkatzen. Sie stammen ursprünglich von unkastrierten Freigängern aus Privathaushalten oder ausgesetzten Tieren. Die Kosten für die Betreuung der freilebenden Straßenkatzen und die Kastrationskosten übernimmt zumeist allein der Tierschutz – finanziert durch Spenden. So auch beim TSV Neuss. „Nur das Tierheim Bettikum unterstützt uns auf Anfrage mit Kastrationsgutscheinen“, sagt Markus Schmitz. Das heißt der TSV bekommt eine gewisse Anzahl an genehmigten Kastrationen und bringt die verwilderten Katzen dann zu einem Tierarzt, den das Tierheim vorgibt.
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in den Kommunen vor. „Um die unkontrollierte Vermehrung von Straßenkatzen und die alljährliche Schwemme von ungewollten Kätzchen, die in den Tierheimen landen, in den Griff zu bekommen, brauchen wir dringend ein Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot für Freigängerkatzen aus Privathaushalten“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Mehr als 83.000 Menschen haben die Forderung „Katzenschutzverordnung - Jetzt!“ des Deutschen Tierschutzbundes bereits unterzeichnet.
Unterschriftenaktion des Tierschutzbundes
Neben Bund, Land und Kommune nimmt der Verband aber auch die Katzenhalter in die Pflicht: „Jeder der einen Kater oder eine weibliche Katze hält, sollte sein Tier kastrieren lassen“, sagt Schröder. Gute Erfahrungen mit der Katzenschutzverordnung gibt es damit bereits in der Stadt Paderborn, die als erstes 2008 eine entsprechende Vorschrift in die Kommunalverordnung aufgenommen hat. Die zuständigen Veterinärbehörden klären dort die Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung auf. Die Zahl der Kastrationen der Katzen aus privater Haltung hat daraufhin deutlich zugenommen.
Mittlerweile gibt es immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen. Auch in unserer Region haben bereits mehrere Städte eine sogenannte Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen eingeführt: Willich, Neuss und zuletzt auch Grevenbroich. Wie der Tierschutzbund appelliert auch der TSV Neuss an die Städte möglichst schnell eine solche Verordnung zu schaffen – vor allem an Gemeinden im Umland, wie Mönchengladbach, Korschenbroich oder Dormagen. „Solange wir diese rechtliche Grundlage nicht haben, können nur wenig gegen Katzenhalter unternehmen, die sich gegen eine Kastration der auf ihrem Grundstück lebenden Katzen sperren“, sagt Markus Schmitz, der Mitglied des TSV-Vorstandes ist.